Eigenerklärung über zugelassenen Selbsttest für Besucher als Testnachweis ausreichend
Aufgrund der Änderung der 17. BayIfSMV lockert das Klinikum Straubing die Besucherregeln hinsichtlich der Testvorschrift: Bisher war für Besuche im Krankenhaus ein Testnachweis eines Testzentrums erforderlich. Ab sofort müssen Besucher nur noch einen zugelassenen Corona-Selbsttest durchführen. Der Selbsttest muss dabei nicht unter Aufsicht erfolgen. Es genügt eine Eigenerklärung, dass der Test innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde und negativ ist. Eine offizielle Bescheinigung über einen durchgeführten Test ist nicht mehr erforderlich. Das Testergebnis muss nicht mitgebracht werden, es genügt eine Eigenerklärung durch Unterschrift, dass der Test innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde und negativ ist. Besucher finden die Eigenerklärung zum Ausdruck auf der Homepage des Klinikums. Alternativ dazu kann man die Erklärung auch vor Ort in der Eingangshalle des Klinikums ausfüllen.
Aufgrund der hohen Zahl an Corona Patienten kann an der Besuchsregelung hinsichtlich Besuchszeiten und Anzahl der Besucher derzeit keine Veränderung vorgenommen werden. Weiterhin muss zum Schutz der Patienten auf eine strenge Einhaltung der Hygieneregeln geachtet werden: Alle Besucher müssen durchgehend eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske tragen. Die bisherigen Besuchszeiten bleiben unverändert von 13.00 bis 18.00 Uhr. Letzter Einlass ist um 17.30 Uhr. Jeder Patient kann einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Sterbenden sowie bei Palliativpatienten nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt möglich. Der Besuch von Corona-Patienten und Verdachtsfällen ist leider nicht möglich. Für die Akutgeriatrie in Bogen gilt die Regelung des Klinikums Bogen.